Dein Weg zu mir 

1. Kontaktaufnahme

Melde dich gerne telefonisch, per Email oder anhand des Kontaktformulars bei mir - ich freue mich!

2. Verordnung

Die Behandlung erfordert eine Verordnung (z.B. 10x Logopädie à 60 min) von Hausärzt*innen oder Fachärzt*innen für:

- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

- Neuropädiatrie

- Kinder- und Jugendheilkunde oder

- Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

3. Ersttermin

Bitte bring zum Ersttermin die Verordnung oder auch eventuelle Befunde mit.

4. Bewilligung

Die Verordnung muss aktuell nur bei der SVS vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt werden. Dazu benötigst du einen Behandlungsplan von mir, den ich dir nach dem Ersttermin ausstellen kann. Bei allen anderen Krankenkassen ist dies aktuell nicht nötig.

5. Abrechnung und Rückerstattung

Nachdem ich dir die Leistungen in Form einer Honorarnote in Rechnung gestellt habe, ist der Betrag an mich zu bezahlen. Im Nachhinein kann die Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse oder auch einer Zusatzversicherung eingereicht werden und somit die Rückerstattung erfolgen.